Kindergarten 3 - 6 Jahre
Kindergarten (3-6 Jahre)
Allgemeine Informationen
Die Gemeinde Eberstadt ist Träger von zwei Kindergärten.
Für eine verbindliche Vormerkung auf einen Betreuungsplatz bitten wir den zum Download bereitstehenden Vordruck zu verwenden und auf dem Rathaus abzugeben. Bitte beachten Sie die Stichtage für eine verbindliche Vormerkung.
Vordruck bitte hier anklicken.
Öffnungszeiten Kindergarten Weidengrund:
Einrichtung mit einer Krippe für Kinder ab dem 1. LJ - 2,5 Jahren und zwei Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten für Kinder von 2,5 - 3 Jahren (altersgemischt)
Montag bis Freitag, 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr bzw. 13.30 Uhr
Öffnungszeiten Kindergarten Schmalbach:
Einrichtung mit drei offen geführten Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten bzw. Ganztagsbetreuung
Montag bis Freitag, 07.30 Uhr bis 13.30 Uhr
bzw. 07.00 Uhr bis 15.00 Uhr (durchgängiger Ganztagsbetrieb mit Mittagessen)
Gültige Beiträge im Kindergartenjahr
Elternbeiträge in Gruppen mit Verlängerten Öffnungszeiten (Ü3):
| ab Kitajahr 2023/2024 | ab Kitajahr 2024/2025 | ab Kitajahr 2025/2026 |
für das Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren | 161 Euro | 173 Euro | 186 Euro |
für das Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren | 123 Euro | 132 Euro | 142 Euro |
für das Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren | 81 Euro | 87 Euro | 93 Euro |
für das Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren | 26 Euro | 28 Euro | 30 Euro |
Elternbeiträge in Gruppen mit Verlängerten Öffnungszeiten Altersmischung:
| ab Kitajahr 2023/2024 | ab Kitajahr 2024/2025 | ab Kitajahr 2025/2026 |
für das Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren | 238 Euro | 256 Euro | 275 Euro |
für das Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren | 183 Euro | 197 Euro | 211 Euro |
für das Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren | 123 Euro | 132 Euro | 142 Euro |
für das Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren | 39 Euro | 42 Euro | 45 Euro |
Elternbeiträge in Kinderkrippen (1. LJ – 2,5. LJ):
| ab Kitajahr 2023/2024 | ab Kitajahr 2024/2025 | ab Kitajahr 2025/2026 |
Für 1 Kind aus einer Familie in der Krippe | 408 Euro | 439 Euro | 471 Euro |
Für 2 Kinder aus einer Familie in der Krippe | 303 Euro | 326 Euro | 350 Euro |
Für 3 Kinder aus einer Familie in der Krippe | 205 Euro | 220 Euro | 236 Euro |
Für 4 Kinder aus einer Familie in der Krippe | 81 Euro | 87 Euro | 93 Euro |
Elternbeiträge in Ganztagsbetreuung
| ab Kitajahr 2023/2024 | ab Kitajahr 2024/2025 | ab Kitajahr 2025/2026 |
für das Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren | 250 Euro | 269 Euro | 289 Euro |
für das Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren | 186 Euro | 200 Euro | 215 Euro |
für das Kind aus einer Familie mit drei und mehr Kindern unter 18 Jahren | 138 Euro | 148 Euro | 159 Euro |
Die Elternbeiträge in der Kernzeit werden analog angepasst und liegen dieser Sitzungsvorlage bei.
Anmeldung und Ansprechpartner
Die Anmeldung für den Kindergarten erfolgt zentral im Rathaus, da uns eine gleichmäßig Auslastung unserer Einrichtungen wichtig ist.
Bei Fragen zum Thema Kinderbetreuung wenden Sie sich bitte an das Rathaus Frau Wiedmann Tel. 07134/980814
Kindertagespflege
Die Kindertagespflege ist ein Angebot der Kinderbetreuung und richtet sich an Kinder im Alter von null bis 14 Jahren. Für Kinder über drei Jahren kann die Kindertagespflege ergänzend zur Kindertageseinrichtung und Schule gewählt werden. Für Kinder unter drei Jahren bietet die Kindertagespflege alternativ zur Betreuung in einer Einrichtung ein gleichrangiges Betreuungsangebot.
Kindertagespflege hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen und leistet einen wichtigen Beitrag zur Realisierung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zur Entlastung von Familien und zur Förderung der Kinder. Die Kindertagespflege soll neben den Kindertageseinrichtungen ein verlässliches, qualifiziertes und flexibel auf die Bedürfnisse von Familien reagierendes Angebot der Kinderbetreuung sein.
Die Betreuung und Förderung von Kindern wird durch geeignete, selbständig tätige Tagespflegepersonen angeboten. Die Kindertagespflege kann in verschiedenen Betreuungsformen stattfinden: Im Haushalt der Tagespflegeperson, im Haushalt der Erziehungsberechtigten (als KinderbetreuerIn) oder in anderen geeigneten Räumen.
Aufgaben des Fachdienstes Kindertagesbetreuung sind:
- Gewinnung und Qualifizierung von Tagespflegepersonen
- Prüfung der Eignung und Erteilung der Erlaubnis nach § 43 SGB VIII
- Beratung von Tagespflegepersonen
- Beratung von Eltern
- Vermittlung einer Tagespflegeperson
- Vernetzung mit Freien Trägern und Institutionen
- Erstberatung zum „Antrag auf Förderung nach § 23 SGB VIII“
Der Fachdienst Kindertagesbetreuung im Landratsamt Heilbronn berät dabei Eltern bei der Entwicklung eines bedarfsgerechten Angebots in der Kinderbetreuung.
Nähere Informationen und Antragsformulare erhalten Sie unter https://www.landkreis-heilbronn.de/kindertagesbetreuung.597.htm
Möchten Sie als Tagespflegeperson arbeiten?
In Baden-Württemberg qualifizieren sich Tagespflegepersonen praxisbegleitend mit 160 Unterrichtseinheiten und besuchen jährlich Fortbildungen mit mindestens 15 Unerrichtseinheiten. Voraussetzung für die Aufnahme einer Tätigkeit ist eine Pflegeerlaubnis. Diese wird vom Fachdienst Kindertagesbetreuung nach einer Eignungsprüfung ausgestellt und berechtigt für die Betreuung von maximal 5 Tageskindern.
Die Tagespflegeperson ist auf selbständiger Basis tätig.
Die Betreuung kann sowohl im Haushalt der Tagespflegeperson im Haushalt der Eltern (Kinderfrau) als auch in anderen geeigneten Räumen angeboten werden.
In jedem Fall wird ein individueller Betreuungsvertrag zwischen den sorgeberechtigten Eltern und der Tagespflegeperson abgeschlossen.
Fragen rund um das Thema Kindertagespflege beantwortet:
Landratsamt Heilbronn
Jugendamt
Fachdienst Kindertagesbetreuung
Lerchenstr. 40
74072 Heilbronn
Ihre Ansprechpartnerin für den östlichen Landkreis:
Frau Friedel Tel: 07131 994-7371